Endlich ist es soweit!
Ab 1. März dürfen wieder “körpernahe Dienstleistungen zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege” (Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) durchgeführt werden.
Ich freue mich, Dich nach 4 Monaten Lockdown wieder behandeln zu können!
Vereinbare hier Deinen Termin.
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